Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Bevor größere Projekte wie Industrieanlagen, Autobahnen, Hafenanlagen oder Feriendörfer errichtet und in Betrieb genommen werden dürfen, ist eine Unverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12. Februar 1990 wird eine europäische Richtlinie umgesetzt. Damit es nicht zu Überschneidungen mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kommt, das die Grundgedanken der UVP für industrielle Anlagen wie Raffinerien oder große Tankläger bereits früher enthielt, sieht das UVP-Gesetz eine entsprechende Anpassung vor.

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